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Der Einsatz von Stiftungen im Rahmen der Vermögensnachfolgeplanung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Stiftungen werden für die Ewigkeit gemacht. Es wird Vermögen  zweckgebunden für die Erfüllung des satzungsmäßigen Stiftungszwecks (Unternehmenserhalt, gemeinnütziger Zweck) auf eine rechtsfähige, oder eine nicht rechtsfähige Stiftung übertragen.

Während nicht gemeinnützige Familienstiftungen wegen ihrer auf Kontinuität und Vermögenserhalt ausgerichteten Zielsetzung überwiegend im unternehmerischen Bereich zum Einsatz gelangen, folgt der Einsatz gemeinnütziger Stiftungen regelmäßig anderen Beweggründen. Bei einer Vermögensübertragung auf eine gemeinnützige Stiftung verzichtet der potentielle Stifter endgültig auf bestimmte Vermögenswerte sowohl für sich selbst als auch für die nachfolgende Generation. Gemeinsam zeichnen sich alle Initiatoren dieser Stiftungsform durch ein am Gemeinwohl orientierten Handeln aus. In der Praxis können aber auch beide Stiftungsformen miteinander kombiniert werden, zB wenn ein Teil des Vermögens für den langfristigen Erhalt und der Absicherung der Familie bestimmt ist und der „verzichtbare“ Teil dem Gemeinwohl zu Gute kommen soll.

Primäre Zielgruppe gemeinnütziger Stiftungen sind vermögende Erblasser ohne eigene Abkömmlinge sowie Erblasser, die ihr Vermögen bzw. Teile davon dem Gemeinwohl widmen möchten.

Nicht gemeinnützige Familienstiftungen dienen dem generationenübergreifenden Fortbestand unternehmerischer Beteiligungen und kommen insbesondere dann in Betracht, wenn kein geeigneter Nachfolger für die aktive Fortführung des Unternehmens im Familienkreis vorhanden ist.

 

Familienstiftungen und gemeinnützige Stiftungen unterscheiden sich in ihrer steuerlichen Beurteilung grundlegend voneinander. Steuerliche Vorteile lassen sich sowohl für den Stifter, als auch für die Stiftung in erster Linie durch den Einsatz gemeinnütziger Stiftungen erreichen.

Doch auch der Einsatz einer nicht gemeinnützigen Familienstiftung bietet interessante steuerliche Aspekte und kann daher unter bestimmten Voraussetzungen eine empfehlenswerte Alternative zur regulären Vermögensübertragung darstellen.

 

Unsere Leistungen im Einzelnen:

  • Erarbeitung eines individuellen und steueroptimierten Stiftungskonzept unter Berücksichtigung der individuellen Zielsetzung des Stifters,

  • Prüfung der geeigneten Rechtsform (rechtsfähige Stiftung , nicht rechtsfähige Treuhandstiftung, gemeinnützige GmbH) sowie Erarbeitung einer langfristig ausgerichteten Stiftungssatzung,

  • Stiftungserrichtung und Abstimmung mit den zuständigen Stellen (Finanzamt und Stiftungsaufsicht) ,

  • Erarbeitung einer nachhaltigen und steueroptimierten Vermögensstruktur der Stiftung sowie laufende steuerliche Beratung und Begleitung (Rechnungslegung und steuerliche Deklaration).




Gerne helfen wir bei der Errichtung und Führung einer Stiftung und unterstützen Sie in allen relevanten Rechtsbereichen.

Stiftungen

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