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Unternehmensnachfolge

 

Die erfolgreiche Gestaltung und Umsetzung der Unternehmensnachfolge betrifft insbesondere inhabergeführte mittelständische Familienunternehmen. Die Praxis zeigt, dass weniger als die Hälfte der Unternehmen in Deutschland ein strukturiertes Übergabekonzept erarbeitet haben. Daraus können erhebliche Gefahren für das Unternehmen entstehen, wenn der Inhaber das Unternehmen früher verlassen muss als geplant. Deshalb gehört die frühzeitige Regelung der Unternehmensnachfolge zu den unternehmerischen Pflichtaufgaben jedes inhaber-geführten Unternehmens.

 

 

Private Vermögensnachfolge

Im Rahmen der privaten Vermögensnachfolge geht es vorrangig um die Gestaltung einer harmonisch abgestimmten Vermögensübergabe im Familienkreis, die maßgeblich von den Vorstellungen der Übergeber und daneben von folgenden Zielsetzungen bestimmt wird:

  • Vermeidung späterer Erbstreitigkeiten bzw. Vermeidung von Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen  einzelner Erben

  • steuerliche Optimierung bzw. Vermeidung nachfolgebedingter Steuerbelastungen.

Die Erreichung dieser zentralen Ziele sichert den Beteiligten einen höchstmöglichen Vermögenserhalt. Um dies zu erreichen, kann die sukzessive Vermögensübertragung zu Lebzeiten eine mögliche Gestaltungsempfehlung sein. Eine partielle Vermögensübertragung zu Lebzeiten muss jedoch wirtschaftlich und steuerlich sinnvoll erscheinen und stets im Einklang mit den persönlichen Vorstellungen und Versorgungsbedürfnissen der Übergeber stehen.

Die betriebliche Unternehmensnachfolge sowie die private Vermögensnachfolge betrifft eine Vielzahl miteinander verknüpfter unternehmerischer, steuerlicher und rechtlicher Fragestellungen.

Unternehmensnachfolgekonzept = Ergebnis eines, auf den individuellen Einzelfall  abgestimmten Konzeptes verschiedener Spezialisten. Im Bedarfsfall greifen wir auf ein Netzwerk von Spezialisten zurück (Rechtsanwälte, Notare, Grundstückssachverständige)     

Bei der Erarbeitung eines Nachfolgekonzeptes sind vorrangig folgende Fragestellungen zu beantworten:

  • Familieninterne/-externe Nachfolge?

  • Lebzeitige Nachfolge / Nachfolge im Erbfall

  • mit/ohne Geschäftsführungsbeteiligung der Familienmitglieder?

  • unentgeltliche, teilentgeltliche und vollentgeltliche Übertragungsvorgänge?

  • Absicherung der Übergeber durch laufende Versorgungsentgelte, Nießbrauchsregelungen oder Kaufpreiszahlungen ?

Interdisziplinärer Beratungsansatz

Herausforderung
Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge

Unsere Expertise

Unternehmensnachfolge und Vermögensnachfolge

Generationenwechsel durch aktive Gestaltung der betrieblichen Unternehmensnachfolge und privaten Vermögensnachfolge

 

Die Nachfolgeplanung ist eine Pflichtaufgabe jeden Unternehmens. Gegenstand der Planung ist einerseits die Auswahl des Nachfolgers, Versorgung der Angehörigen und insbesondere auch die Streitvermeidung, denn eine mangelnde Berücksichtigung dieser Aspekte kann ebenfalls unternehmensbedrohend enden. Zum anderen ist die genaue juristische und steuerliche Planung unvermeidbar.

 

Als Kanzlei mit einem hohen Anteil von mittelständischen Familienunternehmen sowie vermögenden Privatpersonen beschäftigen wir uns intensiv mit der Thematik der Unternehmens- und Vermögensnachfolgeplanung. Sein Unternehmen, sich und seine Familie auf eine sinnvolle und erfolgreiche Nachfolgelösung vorzubereiten stellt für viele Unternehmer eine große Herausforderung dar.

Die frühzeitige Beratung mittelständischer Unternehmen hinsichtlich der Unternehmensnachfolge ist eine Existenzfrage der deutschen Wirtschaft. Ohne langfristige Konzeption wird der Bestand des eigenen Unternehmens gefährdet, wird das Personal verunsichert und die Kreditwürdigkeit des Unternehmens bei den Banken in Frage gestellt: Einer der wichtigsten Rating-Punkte nach Basel II ist die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Nachfolgeberatung heißt u.a. die Entwicklung eines langfristig ausgerichteten Nachfolgekonzeptes, die Initiierung eines Unternehmertestaments, Koordination mit dem Gesellschaftsvertrag sowie die  Minimierung der Steuerbelastung.

 

Unsere Kanzlei erarbeitet mit Ihnen eine geeignete Konzeption und begleitet Sie bei dessen Umsetzung. Eine rechtzeitige Nachfolgeplanung ist eine der wichtigsten Aufgaben für eine langfristige und erfolgreiche Unternehmenssicherung und -entwicklung.

 

In allen Phasen unterstützen wir Sie mit unserer steuerlichen, betriebswirtschaftlichen und menschlichen Kompetenz. Bei Bedarf werden wir durch kooperierende Experten - wie zum Beispiel Rechtsanwälten oder Notaren - unterstützt.


Tätigkeitsfelder:

  • Analyse der Unternehmenssituation

  • Bewertung und Handlungsoptionen

  • Individuelle steuerliche Beratung zu Übergabeverträgen

  • Umsetzung von privaten und unternehmerischen Interessen bei Übergaben

  • Begleitung und Beratung bei Unternehmensverkäufen und Teilverkäufen

  • Gestaltung sukzessiver vorweggenommener Erbfolge in das Unternehmen

 

 

Erben und Schenken: Vermögennachfolge

 

Vererben – vor allem größerer Vermögen – ist eine wesentlich komplexe Angelegenheit und bedarf einer intensiven und umfassenden rechtlichen und steuerlichen Beratung. So liegt in der möglichst frühzeitigen, zu Lebzeiten vorgenommenen Regelung der Vermögensnachfolge ein enormes steuerliches und ökonomisches Gestaltungspotenzial. Dies gilt es auszuschöpfen um die drohende Steuerbelastung der Vermögensübertragung zu minimieren oder gar gänzlich zu vermeiden.

 

Vermögens- und Unternehmenssicherung durch rechtzeitige Nachfolgegestaltung

 

Unsere Beratung dient der generationenübergreifenden Sicherung  des Betriebs- und Privatvermögens und hilft, unangenehme Streitigkeiten im Erbfall zu verhindern. Unsere Zielsetzung hierbei ist es durch die Ausnutzung rechtlicher und steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten sowie der frühzeitigen Planung der Vermögensnachfolge die steuerliche Belastung aktiv zu minimieren.

 

 

Internationale Unternehmens- und Vermögensnachfolge

 

Im Grundsatz verfügt nahezu jeder Staat über ein eigenes nationales Erbrecht. Weist somit in Zeiten einer sich weiter intensivierenden Globalisierung ein Nachlass Auslandsberührung auf, so stellt sich zunehmend die Frage, welches Erbrecht Anwendung findet. Dabei liegt eine Auslandsberührung nicht nur dann vor, wenn Vermögen im Ausland liegt, wie etwa bei der Vererbung eines im Ausland gelegenen Wohnsitzes.

Vielmehr liegt ein Auslandsbezug bereits bei gemischt nationalen Ehen vor, wenn der ausländische Partner verstirbt und Vermögen im Inland vererbt wird.

Internationale Erbfälle bergen oft diverse steuerliche und rechtliche Besonderheiten, die es zu beachten gilt. Vor dem Hintergrund unserer Expertise und Erfahrung mit internationalen Erbfällen sowie unserer Mitgliedschaft im internationalen Netzwerk i2an betreuen wir seit Jahren intensiv und erfolgreich Mandanten in grenzüberschreitenden Angelegenheiten.

Im Rahmen einer umfassenden steuerliche Beratung durch unsere spezialisierten Berater werden auftretende grenzüberschreitende Schwierigkeiten und Probleme bereits im Vorfeld identifiziert und einer Lösung zugeführt.  Ziel ist es, die steuerliche Belastung einer Nachfolgeregelung oder eines Erbfalls mit internationalem Bezug zu minimieren und eine etwaige Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die vorzeitige Ausgestaltung sinnvoller Regelungen kann dafür sorgen, dass Angehörige im Erbfall nicht auch noch unnötig mit erbrechtlichen und steuerlichen Schwierigkeiten belastet werden.

Gerne beraten wir Sie umfassend und individuell zu allen Fragen rund um das Thema internationales Erbrecht.

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