Unter Asset Protection ist der Schutz des Vermögens vor dem Zugriff von Gläubigern, Ex-Gatten, Pflichtteilsberechtigten oder dem Finanzamt zu verstehen.
Unternehmerische Tätigkeit, Finanzierungen, Scheidungen, Erbfälle etc. bergen die Gefahr eines Haftungszugriffs von Gläubigern wie z.B. Banken, dem Finanzamt Ex-Gatten oder Pflichtteilsberechtigten. Damit im Ernstfall Betriebsvermögen und insbesondere das davon getrennte Privatvermögen einer solchen Haftung entzogen ist, sind rechtzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.
Diese Gestaltungen zum Vermögensschutz werden angloamerikanisch auch als „asset protection“ bezeichnet. Vermögensschutz ist kein eigenes Rechtsgebiet sondern eine interdisziplinäre Gestaltung die das Zusammenwirken spezialisierter Rechtsanwälte, Fachanwälte und Steuerberater erfordert.
Es finden sich vielzählige rechtlich zulässige Gestaltungen zum Vermögensschutz, die je nach Sachverhalt unterschiedlich geeignet sind. So finden sich in der Praxis neben familien- und erbrechtlichen Gestaltungen regelmäßig auch gesellschaftsrechtliche Maßnahmen des Haftungsausschluss und Haftungsreduzierung. Auch können Vermögenswerte übertragen werden oder Familiengesellschaften errichtet werden.
Mit Gestaltungen des Vermögensschutz stehen stets auch damit einhergehende steuerliche Fragestellungen im Zusammenhang. Wir beraten unsere Mandanten im Rahmen der Asset Protection und den daraus resultierenden Maßnahmen im Hinblick auf die steuerrechtlichen sowie ggf. bilanzrechtlichen Implikationen